Allgemeine Geschäftsbedingungen Quality Media Network GmbH

  1. Geltungsbereich und Form

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Quality Media Network GmbH („wir“, „uns“) mit Kunden („Vertragspartner“). Die AGB gelten nur, wenn der Vertragspartner Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.2 Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer (iSv § 14 Abs. 1 BGB, dh natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen. Der Vertragspartner bestätigt dies mit dem Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von Leistungen mit uns.

1.3 Die AGB gelten insbesondere für Verträge über die Vermarktung und Schaltung von Display-, Video- und Native Ads auf Internetseiten des Vertragspartners („Werbeinhalte“), sowie hiermit zusammenhängende Analyse-, Consulting- und Umsetzungsleistungen.

1.4 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Vertragspartner im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.

1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Vertragspartners in Bezug auf den Vertrag (zB Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (zB Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

1.6 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

            1. Vertragsschluss

            2.1     Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn wir und der Vertragspartner vereinbaren etwas Abweichendes.

            2.2     Wir unterbreiten dem Vertragspartner auf Anfrage ein Angebot über Leistungen, die über den Vermarktungsvertrag hinausgehen. Wir sind an das Angebot bis zum Ablauf des siebten (7) Tages nach Unterbreitung des Angebots gebunden.

            2.3     Ein Vertrag zwischen und dem Vertragspartner kommt mit schriftlicher Unterzeichnung eines Vermarktungsvertrages durch uns und den Vertragspartner zustande.

            1. Unsere Pflichten

            3.1     Unser Leistungsumfang bestimmt sich nach dem zwischen dem Vertragspartner und uns geschlossenen Vermarktungsvertrag.

            3.2     Wir sind berechtigt, unsere Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, außer der Vertragspartner hat kein Interesse an der jeweiligen Teilleistung.

            3.3     Von uns angegebene Fristen für die Leistungserbringung gelten stets nur annähernd und dürfen daher um bis zu fünf Werktage überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern ein fester Leistungstermin vereinbart ist. Ist keine Frist oder kein Termin für die Leistungserbringung angegeben oder sonst vereinbart, gilt eine Leistungserbringung innerhalb von (fünf) Werktagen als vereinbart.

            3.4     Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder für Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Beschaffung, z.B. von Werbekunden, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Werbepartner trotz eines von uns geschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben.

            3.5     Soweit es für die Vermittlung und/oder Vermarktung notwendig ist, sind wir befugt, im Namen des Vertragspartners gegenüber Werbekunden aufzutreten. Dies schließt insbesondere die Führung von Verhandlungen sowie das Abgeben von Willenserklärungen, die für oder gegen den Vertragspartner wirken, ein. Wir dürfen zusätzliche Vermittler beauftragen, sofern dies für den Vertragspartner zumutbar ist und keine zusätzlichen Kosten oder belastenden Verpflichtungen für den Vertragspartner entstehen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, uns umgehend über alle Umstände zu informieren, die die Vermittlungs-/Vermarktungstätigkeit und/oder die Leistung des Dienstleisters beeinflussen könnten.

            3.6     Wir schulden keinen bestimmten Werbeerfolg, keine bestimmte Reichweite, keine bestimmte Werbeplatzierung, keine bestimmte Form, Art und Weise der Werbeplatzierung und keine Mindestvergütung.

            3.7     Wir sind berechtigt auch für Konkurrenzunternehmen des Vertragspartners tätig zu werden.

            1. Pflichten des Vertragspartners

            4.1 Allgemeine Pflichten und Grundsätze der Zusammenarbeit

            Der Vertragspartner ist während der Vertragslaufzeit verpflichtet, uns vollständig über seine zur Zusammenarbeit erforderlichen Daten zu informieren, insbesondere über Firma, Name, Kontaktpersonen, Anschrift und E-Mail-Adresse. Soweit sich Änderungen ergeben, wird Vertragspartner uns unverzüglich informieren.

            Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns sämtliche zur Durchführung und Erfüllung des Vertrages notwendigen Materialien, Informationen, Inhalte, Daten, Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen. Diese müssen den Anforderungen, Vorgaben und/oder Richtlinien entsprechen.

            Der Vertragspartner wird keinerlei missbräuchlichen Traffic generieren. Unter missbräuchlichem Traffic verstehen wir jegliche Zugriffe auf die Webseite, die absichtlich und auf betrügerische Weise generiert wurden, um die Anzahl der Page Impressions zu erhöhen. Dies umfasst insbesondere auch künstlichen Traffic, d.h. jeglichen durch Bots, Skripte oder ähnliche automatisierte Methoden erzeugten Traffic sowie eingekauften Traffic, der nicht auf natürlichem Nutzerverhalten beruht.

              4.2 Gestaltung und Betrieb der Internetseiten

              Soweit nach dem Vermarktungsvertrag nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir grundsätzlich nicht zur Beratung und/oder Einarbeitung von Skripten und/oder Installation von Inhalten und/oder Programmierung und/oder Konfiguration der Internetseiten des Vertragspartners und/oder Einrichtung von zusätzlichen Accounts (wie z.B. Google Ads) oder Einbindung von Tools (z.B. Einwilligungsmanagement) im Hinblick auf unsere Leistungserbringung („Implementierungsleistungen“) verpflichtet.

              Wir werden uns mit dem Vertragspartner bezüglich der Implementierungsleistungen abstimmen. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Kooperation und zur Umsetzung der erforderlichen Implementierungsleistungen. Diese Verpflichtung gilt während der Vertragslaufzeit fort. Der Vertragspartner wird in diesem Zusammenhang ermöglichen, dass wir Implementierungsleistungen erbringen, insbesondere beispielsweise Code und Tools platzieren oder andere zur Leistungserbringung notwendige oder dienliche Inhalte integrieren. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Code und die Ausgestaltung seiner Internetseiten während der Vertragslaufzeit nicht zu verändern, Code und/oder Tools auszubauen oder auf sonstige Weise die Erbringung unserer Leistungen zu beeinträchtigen oder unmöglich zu machen. Wir sind nicht verpflichtet, die Internetseiten des Vertragspartners und/oder die Tools zu warten, zu pflegen oder zu aktualisieren.

              Wir können dem Vertragspartner Vorschläge zur Verbesserung des Suchmaschinenrankings der Internetseiten des Vertragspartners unterbreiten, sind jedoch hierzu nicht verpflichtet. Soweit wir dem Vertragspartner Vorschläge unterbreiten und Keywords/Ad-Tags oder Ähnliches mitteilen, kann der Vertragspartner diese in die Internetseite einbinden. Wir schulden kein bestimmtes Suchmaschinenranking.

              Der Vertragspartner wird auf seinen Internetseiten ein Einwilligungsmanagement bereitstellen, das über ein Banner oder ein Pop-up eine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung der Besucher der Internetseite einholt und speichert, bevor jedwede Nutzerdaten durch die Internetseite erfasst werden.

              Wenn wir dem Vertragspartner ein Einwilligungsmanagement zur Verfügung stellen, bleibt es dennoch die alleinige Verantwortung des Vertragspartners, über dieses Einwilligungsmanagement die datenschutzrechtliche Einwilligung einzuholen und die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Dies schließt insbesondere die technische Konfiguration des Einwilligungsmanagements und die Bereitstellung der erforderlichen Texte ein. Wir behalten uns das Recht vor, die unentgeltliche Bereitstellung des Einwilligungsmanagements jederzeit einzustellen, sofern dies für den Vertragspartner zumutbar ist.

              Der Vertragspartner verpflichtet sich die im Rahmen unserer Leistungserbringung vermittelten Werbeinhalte im Rahmen der Nutzung und Darstellung seiner Internetseiten zu dulden, soweit nicht eine Duldung der Werbeinhalte den begründeten ethisch-moralischen Erwartungen des Vertragspartners oder den guten Sitten entgegenstehen. Solche ethisch-moralischen Erwartungen umfassen lediglich allgemein als anstößig empfundene Inhalte, wie Pornographie, Drogen oder unangemessene Gewaltdarstellung. Soweit sich aus der Zielgruppe oder Ausrichtung der Internetseiten des Vertragspartners Besonderheiten ergeben sollten, wird der Vertragspartner uns dies mitteilen und wir werden gegebenenfalls eine gesonderte Vereinbarung treffen.

              Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Internetseiten während der Vertragslaufzeit zu betreiben. Der Vertragspartner trägt Sorge, dass seine Internetseiten keine Viren, Trojaner, Spyware oder sonstige Schadprogramme enthalten.

              4.3 Nutzungsrechte

              Die Einräumung von Rechten durch uns an den Vertragspartner erfolgt ausschließlich im nach dem Vermarktungsvertrag vereinbarten Umfang. Diese Rechte sind immer auf den Zweck und die Dauer des erteilten Auftrags beschränkt und nicht-exklusiv. Bei Ablauf des Nutzungsrechts ist der Vertragspartner verpflichtet, die Arbeitsergebnisse, das Werk und sämtliche Inhalte, einschließlich aller Dokumentationen und Kopien zurückzugeben, zu löschen und die Löschung zu bestätigen.

              Wir sind berechtigt den Vertragspartner als Referenz zu nennen.

              4.4 Vorbehaltene Rechte

              Von uns erstellte oder in Auftrag gegebene Vorlagen, Dateien, insbesondere auch Code, Tools und Computerprogramme, Entwürfe und sonstige Arbeitsmittel, wie Modelle, Illustrationen und ähnliches, die zur Vertragserfüllung notwendig sind, bleiben unser Eigentum, und wir behalten die ausschließlichen Nutzungsrechte daran, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Wir sind nicht verpflichtet, diese Materialien aufzubewahren oder herauszugeben. Dies gilt auch für den Quellcode und die entsprechende Dokumentation bei der Erstellung oder Verwendung von Software. Wir sind in keinem Fall verpflichtet, den Quellcode von uns genutzter Software offenzulegen. Die Bereitstellung von Software, sofern eine solche erfolgt, erfolgt grundsätzlich nur für die Vertragsdauer.

              An Ideen, Konzepten und Entwürfen, die wir dem Vertragspartner in Text- und/oder Bildform präsentieren, erwirbt der Vertragspartner keine Nutzungsrechte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Rechte an den von uns erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere Urheberrechte, Rechte an Erfindungen sowie technische Schutzrechte, verbleiben bei uns, auch wenn die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeiter des Vertragspartners entstanden sind. Wir sind nicht verpflichtet, dem Vertragspartner bearbeitbare Dateien oder Layouts bereitzustellen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Falls der Vertragspartner die Herausgabe von bearbeitbaren Dateien oder Layouts wünscht, muss dies gesondert vereinbart und vergütet werden.

              Wir haben das Recht, unsere Arbeitsergebnisse, insbesondere Werbemittel, mit einer Bezeichnung und unserem Namen als Urheber zu versehen. Dieser Vermerk darf nur mit unserer Zustimmung entfernt werden. Wir sind berechtigt, unsere Arbeitsergebnisse sowie Ergebnisse unserer Tätigkeiten, insbesondere Case-Studies, jederzeit zu Referenzzwecken und zur Eigenwerbung zu nutzen.

              4.5 Rechtegarantie

              Der Vertragspartner versichert, dass er sämtliche zur Einbindung der Werbeinhalte auf seinen Internetseiten notwendigen Rechte hält.

              Soweit der Inhalte oder Informationen bereitstellt, versichert der Vertragspartner, dass die von ihm bereitgestellten Materialien, Informationen, Inhalte, Daten, Unterlagen und Werbemittel weder gegen vertragliche Absprachen, gesetzliche Bestimmungen, behördliche Anordnungen noch gegen die guten Sitten verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen.

              4.6 Freistellung

              Der Vertragspartner trägt die alleinige Verantwortung für den Betrieb seiner Internetseiten, wie auch für die Einbindung von Werbeinhalten. Der Vertragspartner stellt uns daher von sämtlichen Ansprüchen, Kosten und Schäden Dritter einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten frei, die durch die Einbindung der Werbeinhalte in die Internetseiten des Vertragspartners entstehen. Dies gilt auch für Inhalte und Links, die mit den Inhalten des Vertragspartners verknüpft sind. Diese Freistellung gilt entsprechend auch zugunsten unserer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

              1. Vergütung

              5.1 Vergütung

              Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Auszahlung der Vergütung richtet sich nach den Regelungen des Vermarktungsvertrages.

              5.2 Abrechnung

              Wir werden dem Vertragspartner regelmäßig Reportings über Page Impressions zur Verfügung stellen. Die ausgewiesenen Page Impressions stellen keine endgültigen Werte dar. Die endgültige Zahl der Page Impressions kann bei Erkennen ungültiger Aktivitäten (wie betrügerischer oder missbräuchlicher oder künstlicher Traffic oder betrügerische oder missbräuchliche oder künstliche Klicks) korrigiert werden. Der Vertragspartner hat Abrechnungen/Reportings unverzüglich zu prüfen und etwaige Einwände spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt der Abrechnung schriftlich gegenüber uns geltend zu machen. Bei Verletzung dieser Pflicht können uns Schadensersatzansprüche zustehen.

              5.3 Aufrechnung, Zurückbehaltung

              Dem Vertragspartner stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Soweit gesetzliche Mängelansprüche bestehen, bleiben die entsprechenden Gegenrechte des Vertragspartners unberührt.

              1. Laufzeit

              Die Laufzeit der Zusammenarbeit zwischen uns und dem Vertragspartner bestimmt sich nach dem Vermarktungsvertrag.

              1. Mängel

              7.1     Der Vertragspartner wird unsere Leistungen unverzüglich nach Leistungserbringung auf Mängel untersuchen. Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB) mit folgender Maßgabe: Die Untersuchungspflicht des Vertragspartners beschränkt sich auf Mängel, die bei einer äußerlicher Begutachtung einschließlich begleitender Korrespondenz offen zu Tage treten oder bei einer Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren erkennbar sind. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Die Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. Unbeschadet der Untersuchungspflicht gilt eine Rüge (Mängelanzeige) jedenfalls dann als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen ab Entdeckung bzw., bei offensichtlichen Mängeln, ab Lieferung abgesendet wird.

              7.2     Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr, es sei denn, wir oder von uns eingesetzte Dritten haben den Sach- oder Rechtsmangel vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, oder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, oder Leben, Körpers oder Gesundheit einer Person verletzt. In solchen Fällen gelten die Verjährungsfristen nach Gesetz.

              1. Haftung

              8.1 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

              8.1.1 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

              8.1.2 für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

              8.2 Die sich aus Ziff. 8.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Vertragspartners nach dem Produkthaftungsgesetz.

              1. Rechtswahl und Gerichtsstand

              9.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

              9.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Düsseldorf Entsprechendes gilt, wenn der Vertragspartner Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungen bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

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              Allgemeine Geschäftsbedingungen Quality Media Network GmbH – Stand: 09/2024

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